Name und Sitz
- Unter dem Namen FIRST SCOPE DIVISION besteht ein Verein im Sinne der
Artikel 60ff ZGB mit Sitz in Basel.
Vereinszweck
- Der Verein bezweckt die Ausübung der Sportart Airsoft.
Ausserdem bezweckt die FIRST SCOPE DIV. die Förderung von Teamfähigkeit. Des weiteren sollen taktisches Denken, Führungskompetenzen, Sozialkompetenzen und Erfahrung in organisatorischen Dingen gefördert werden.
Mittel
- Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:
– den Beiträgen der Mitglieder
– dem Ertrag des Vereinsvermögens
– allfälligen weiteren Erträgen (Spenden von Gönnern, Beiträgen der öffentlichen Hand u.a.)
Mitgliedschaft
- Mitgliederarten:
Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Veteranen
Gönner
4.1)Aktivmitglieder und Passivmitglieder müssen natürliche Personen sein, die das 18 Lebensjahr erreicht haben. Aktiv- und Passivmitglieder haben den selbigen Mitgliederbeitrag zu leisten und sind beide stimmberechtigt an der GV. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden alle aktiven und passiven Mitglieder. Kann ein Mitglied für die Aufnahmeabstimmung während 7 Tagen nicht erreicht werden, fällt die Entscheidung an den Vorstand.
4.2) Gönner können natürliche oder juristische Personen sein und können die Beitragszahlung selber bestimmen.
4.3) Veteranenstatus kann von Mitgliedern erlangt werden, die einen massgeblichen Beitrag an den Verein geleistet haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand sowie das 75% Mehr aller bestehenden Veteranen.
4.4) Für ein Probespiel wird dem Spieler 5CHF, für gemietete Ausrüstung zusätzlich 15CHF verrechnet. Ausnahmen können durch den Vorstand genehmigt werden.
4.5) Beim Eintritt in die Trialphase wird der Mitgliedervertrag unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt ist das Trial-Mitglied beitragspflichtig.
4.6) Die Doktrine gelten für Aktiv- und Passivmitglieder.
- Der Austritt aus dem Verein kann innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Dieser ist dem Vorstand schriftlich einzureichen.
- Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheiden alle aktiven und passiven Mitglieder mit einem 50% Mehr.
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht den Ausschluss innerhalb von 14 Tagen anzufechten und den Ausschluss somit an die Vereinsversammlung weiter zu ziehen. Die Vereinsversammlung entscheidet endgültig.
Organisation
- Die Organe des Vereins sind:
– die Vereinsversammlung
– der Vorstand
Vereinsversammlung
- Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens 7 Tage im Voraus durch Publikation in dem Vereinsforum oder durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder einberufen. Die Traktanden sind 2 Tage vor der Vereinsversammlung zu publizieren.
Eine Einberufung hat auch zu erfolgen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
- Die Vereinsversammlung hat vor Allem folgende Befugnisse:
– Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin
– Wahl des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin
– Wahl des Vorstandes
– Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung
– Festlegung der Höhe des Mitgliederbeitrages
- Bewilligung von Jahresprogramm und Jahresbudget
- Bewilligung eines Beitritts zu einer Organisation
- Festlegung und Änderung der Doktrine
- Wahlen erfolgen offen und mit einfachem Mehr.
- Der Vorstand ist dafür besorgt, dass über die Beschlüsse Protokoll geführt wird.
Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem bis vier Mitgliedern der FIRST SCOPE DIVISION.
Volle Handlungsbevollmächtigung ist ihm erteilt.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach Aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen der / die Präsident/in und der / die Vizepräsident/in kollektiv zu zweien.
- Der Vorstand legt der Vereinsversammlung jährlich einen Jahresbericht, die Jahresrechnung, ein Jahresprogramm und ein Jahresbudget vor.
Alternativ kann der Vorstand eine Halbjahresrechung, ein Halbjahresprogramm und ein Halbjahresbudget vorlegen.
- Der Vorstand hat vor Allem folgende Befugnisse:
– Beschlüsse über sämtliche Ausgaben
– Planung der finanziellen Mittel
– Bemühung um Gebiete oder Räumlichkeiten für Anlässe
– Einberufung der Vereinsversammlung
– Protokoll über Versammlungen führen
– Planen und leiten von Anlässen
- Der Vorstand wird auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und ist danach wieder wählbar.
- Bei jeder Vereinsversammlung kann eine Bestätigungswahl durchgeführt werden. Bei der Bestätigung beginnt die Amtsdauer von vorn.
- Eine vorgezogene Wahl kann erfolgen, wenn die Hälfte der Vereinsversammlung dies verlangen oder der Vorstand dies wünscht.
Mitgliederbeiträge und Haftung
- Der jährliche Mitgliederbeitrag, sowie der Veteranenbeitrag beträgt höchstens CHF 180.‑. Er kann von der Vereinsversammlung je für ein Jahr ermässigt oder erhöht werden. Die Höhe des Veteranen-Mitgliederbeitrags wird von den Veteranen festgelegt.
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vereins- und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
- Die Versicherung ist Sache der Mitglieder. Bei Unfällen lehnt der Verein jegliche Haftung ab.
- Jegliche Ansprüche an das Vereinsvermögen erlöschen mit dem Austritt aus dem Verein.
Statutenänderung
- Für die Änderung der Statuten ist die Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Aktiv- und Passivmitgliedern notwendig.
Begriffe
- GV Vereinsversammlung oder Generalversammlung
Doktrine Regeln für Ausrüstung, Verhaltenskodex etc.
Gear Ausrüstung (Westen, Knieschoner, Handschuhe etc.)
Die vorstehenden Statuten wurden von der Vereinsversammlung vom 2017_1 beschlossen und treten am 01.02.2017 in Kraft.
Pratteln, 27.01.2017
Der Präsident Der Vizepräsident
